Logopartner
Logopartner

Repräsentanten einer grenzüberschreitenden Qualitätsgemeinschaft


Logopartner sind Kommunikatoren der Philosophie der Dachmarke Bodenseeland – UNITEDINNOVATIONS innerhalb und außerhalb der Bodenseeregion sowie der damit verbundenen Philosophie. Im Anfangsstadium der Logopartnerschaft sind sie Förderer der Idee und tragen zur Verbreitung und damit zur Steigerung der Bekanntheit der Marke bei. Bei einer zunehmend stärkeren Marktdurchdringung und verbesserten Akzeptanz der Marke profitieren sie mit.

Logopartner sind fester Bestandteil einer grenzüberschreitenden Qualitätsgemeinschaft, sie stehen als Repräsentanten und Garanten für den Inhalt der Botschaft, d.h. den internationalen Wirtschaftsstandort Bodensee, der sich durch technologische Kompetenz, Innovation und grenzüberschreitende Kooperation auszeichnet.

Unternehmen aller Art (Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung, Banken und Sparkassen) Kammern und Verbände, Institutionen und Organisationen und politische Gebietskörperschaften können Logopartner werden. Die Bodensee Standort Marketing GmbH hat ein Partnerprofil erstellt, damit soll gewährleistet werden, dass die Aktivitäten des Logopartners kompatibel zur Philosophie von Bodenseeland - UNITEDINNOVATIONS sind und sich daraus auf lange Sicht eine echte Wertsteigerung für beide Seiten abzeichnen lässt.

Zunächst ist die Nutzung des Logos kostenfrei.

Zu Beginn der Logopartnerschaft gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Logopartner und der Bodensee Standort Marketing GmbH. Das Recht zur Nutzung des Logos kann zeitlich auf eine bestimmte Aktivität begrenzt oder auch zeitlich unbegrenzt erteilt werden.

Die BSM kann das Recht zur Nutzung des Logos in dringenden Fällen jederzeit widerrufen. (Beispielsweise bei Nichtbeachtung der Nutzungsregelungen oder Nutzung für nicht seriös erscheinende Aktivitäten.) Dies dient ausschließlich dem Schutz der Marke und der anderen Logopartner.

Die ersten 30 Logopartner sind die sogenannten Premium-Logopartner. Ihnen wird das Recht zur Nutzung auf Wunsch zeitlich unbegrenzt und dauerhaft kostenlos übertragen. Das allgemeine Widerrufsrecht der BSM kann auch in diesem Fall Anwendung finden.